NAG: § 11 Abs 2 Z 4 (Voraussetzungen für Aufenthaltstitel; Aufenthalt darf nicht zu finanzieller Belastung einer Gebietskörperschaft führen)
§ 11 Abs 3 (Aufenthaltstitel zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens; fehlende Feststellungen zum Umstand, ob ein gemeinsames Familienleben im Heimatland der Fremden möglich ist)