DSG 2000: § 1 Abs 3 (Verfassungsbestimmung, Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung, bezüglich Daten zur automationsunterstützten Datenverarbeitung oder in manuellen Dateien; Gesetzesvorbehalt; Begriff der manuellen Datei)
§ 4 Z 6 (Datei, Begriff; strukturierte Sammlung von Daten, die nach mindestens einem Suchkriterium zugänglich sind; Kopienakte; keine manuelle Datei)