Tir BauO: § 20 Abs 1 lit e (Bewilligungspflicht; sonstige bauliche Anlagen, wenn allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden; Anbringung von Schaltafeln an Steckeisen, die im Boden verankert, zum Hintanhalten von abrollenden Steinen; hangsichernde Funktion, statische Erfordernisse)
§ 16 Abs 1 (allgemeine bautechnische Erfordernisse; Gebrauchstauglichkeit)