vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 18. 5. 2010, 2008/06/0215 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/57ZfV 2011, 74 Heft 1 v. 7.3.2011

Tir BauO: § 20 Abs 1 lit e (Bewilligungspflicht; sonstige bauliche Anlagen, wenn allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden; Anbringung von Schaltafeln an Steckeisen, die im Boden verankert, zum Hintanhalten von abrollenden Steinen; hangsichernde Funktion, statische Erfordernisse)

§ 16 Abs 1 (allgemeine bautechnische Erfordernisse; Gebrauchstauglichkeit)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!