AuslBG: § 1 Abs 2 lit m (Anwendungsbereich, Ausnahmen, drittstaatsangehörige Ehegatten und Kinder mit Niederlassungsberechtigung)
§ 3 Abs 8 (ebenso, Bestätigung)
NAG: § 47 (drittstaatsangehörige Familienangehörige von Zusammenführenden ohne Freizügigkeitssachverhalt)