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AsylGH 12. 8. 2010, D9 249637-2/2008 (Asylwesen)

JudikaturAsylgerichtshofZfV 2011/14ZfV 2011, 39 Heft 1 v. 7.3.2011

AsylG 1997: § 8 Abs 1 (subsidiärer Schutz, Voraussetzungen, Verweisung auf § 57 FrG)

§ 8 Abs 2 (Ausweisung; ersatzlose Behebung einer partiellen Ausweisung)

MRK: Art 3 (Folterverbot; hohe Eingriffsschwelle, reale Gefahr; keine außergewöhnlichen Umstände, mittelgradige depressive Erkrankung bei posttraumatischer Belastungsreaktion, Behandlungsmöglichkeiten und Angehörige in der Ukraine)

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