Das Jahr 2009, in dem das hier zu besprechende Werk erschienen ist, war aus beihilferechtlicher Sicht besonders ereignisreich und wurde von zwei großen Themen geprägt. So sollte 2009 zunächst der planmäßige Abschluss der zu Beginn der Amtszeit von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes eingeleiteten und unter dem Titel State Aid Action Plan bekannten Generalreform des Beihilfekapitels der Artikel 107 ff AEUV (ex-Artikel 87 ff EGV) erfolgen. Ziel war eine umfassende Modernisierung der materiellen und formellen Grundlagen der Beihilfekontrolle unter dem Schlagwort "Weniger und besser ausgerichtete Beihilfen". Entsprechend wurden in den vergangenen vier Jahren fast alle bestehenden Beihilferechtsakte umgearbeitet und Freistellungen wie Erläuterungen auf neue Bereiche erstreckt. Eine echte Revolution brachte der State Aid Action Plan zwar nicht, die Bilanz der Reform fällt in quantitativer und vor allem qualitativer Hinsicht jedoch durchwegs positiv aus: Die selbst gesteckten Ziele wurden in quantitativer Hinsicht sogar übererreicht und brachten in qualitativer Hinsicht auch durchwegs inhaltliche Verbesserungen zumindest gegenüber dem status quo ante , etwa was die Punkte Verständlichkeit, Transparenz, Vereinfachung, Beschleunigung, Beteiligung etc angeht.