B-VG: Art 141 Abs 1 (VfGH, Zuständigkeit; Anfechtung von Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern; Gemeinderat)
VfGG: § 67 (Wahlanfechtung, Legitimation; Wählergruppen, die rechtzeitig Wahlvorschläge eingebracht haben; nicht zugelassene Wählergruppe)