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VfGH 10. 3. 2010, B 972/09 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVfGHZfV 2010/1927ZfV 2010, 1122 Heft 6 v. 5.1.2011

VStG: § 51 e Abs 3 Z 3 (Absehen von mündlicher Verhandlung vor UVS, wenn im angefochtenen Bescheid keine Geldstrafe von mehr als 500 € verhängt wurde und keine Partei eine Verhandlung verlangt hat; keines bei Verhandlungsantrag)

MRK: Art 6 Abs 1 (strafrechtliche Anklage, Verfahrensgarantien, mündliche Verhandlung vor einem Tribunal; Verhandlung vor UVS geboten; Absehen, kein Absehen bei Antrag auf Verhandlung)

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