B-VG: Art 140 Abs 1 (Gesetzesprüfung; Staatsvertragsprüfung; Lissabon-Vertrag; Antrag von Abgeordneten zum Nationalrat; kein "Drittelantrag"; Individualanträge; keine Darlegung des unmittelbaren Eingriffs in Rechtssphäre durch Hinweis auf Stellung als Nationalratsabgeordneter); Organfunktion, keine Bezugnahme auf subjektive Rechtssphäre)