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VfGH 26. 4. 2010, B 9, 10/10 (Verfassungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVfGHZfV 2010/1913ZfV 2010, 1118 Heft 6 v. 5.1.2011

VfGG: § 17 Abs 2 (Einbringung ua von Beschwerden nur durch eine bevollmächtigten Rechtsanwalt; keine Befreiung von Richtern und Staatsanwälten von der Anwaltspflicht; Gleiches gilt für ehemalige Rechtsanwälte)

§ 35 Abs 1 (sinngemäße Anwendung der ZPO)

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