7. ZPMRK: Art 4 (Verbot der Doppelbestrafung; verfassungsrechtliche Grenze; Art 4 schließt nicht schlechthin ein Nebeneinander von Verfahren aus, selbst wenn diese dasselbe strafbare Verhalten betreffen)
ÄrzteG: § 136 Abs 1 Z 1 (Disziplinarrecht)
7. ZPMRK: Art 4 (Verbot der Doppelbestrafung; verfassungsrechtliche Grenze; Art 4 schließt nicht schlechthin ein Nebeneinander von Verfahren aus, selbst wenn diese dasselbe strafbare Verhalten betreffen)
ÄrzteG: § 136 Abs 1 Z 1 (Disziplinarrecht)