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VfGH 27. 4. 2010, U 1959/09 (Gesetzlicher Richter)

JudikaturVfGHZfV 2010/1879ZfV 2010, 1109 Heft 6 v. 5.1.2011

Verletzung (Entscheidung)

VfGH 27. 4. 2010, U 1959/09

Entscheidung durch einen Einzelrichter des AsylGH anstelle eines Senates, keine Anwendung der Übergangsbestimmung des § 75 Abs 7 Z 1 AsylG 2005 in neu anhängigen Fällen, auch nicht im Familienverfahren.

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