ArbeiterkammerG 1992 idF BGBl I 2007/97: § 10 Abs 2 Z 1 lit a (Arbeitnehmer von Gebietskörperschaften, die dem Personalstand einer Dienststelle angehören, die in Vollziehung der Gesetze tätig ist, und bei einer solchen Dienststelle verwendet werden, gehören der Arbeiterkammer nicht an; hier: Buchhaltungsagentur ist keine solche Dienststelle, die in Vollziehung der Gesetze tätig ist)
VfGH 26. 6. 2009, B 1270/08