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VwGH 20. 4. 2010, 2010/11/0058 (Zivil- und Strafrechtswesen)

JudikaturVwGHZfV 2010/1833ZfV 2010, 1082 Heft 6 v. 5.1.2011

VerbrechensopferG idF BGBl I 2009/40: § 1 Abs 1 Z 2 (Kreis der Anspruchsberechtigten; Anspruch auf Hilfe haben österreichische Staatsbürger, wenn mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie als Unbeteiligte in Zusammenhang mit einer Handlung iSd Z 1 eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben, soweit nicht hieraus Ansprüche nach dem AHG bestehen, und ihnen dadurch Heilungskosten erwachsen sind oder ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist; zeitlicher und räumlicher Zusammenhang erforderlich)

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