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VwGH 13. 4. 2010, 2008/05/0054 (Wohnrecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1831ZfV 2010, 1080 Heft 6 v. 5.1.2011

Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989 (WWFSG): § 11 Abs 4 (Wohnbeihilfe, Voraussetzung für die Gewährung; Einkommen erreicht Höhe des Richtsatzes für Ausgleichszulagen nach ASVG oder hat diese Höhe über ununterbrochenen Zeitraum von zwölf Monaten erreicht; keine zeitliche Schranke für die Erreichung innerhalb von zwölf Monaten; auch weiter zurückliegende Erzielung des Einkommens schließt Anwendung der Ausschlussregelung aus)

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