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VwGH 29. 4. 2010, 2008/21/0589 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVwGHZfV 2010/1813ZfV 2010, 1072 Heft 6 v. 5.1.2011

AVG: § 68 Abs 1 (Abänderung und Behebung von Bescheiden von Amts wegen; Grundsatz des "ne bis in idem" wird durch Erlassung von zwei inhaltsgleichen Bescheiden verletzt)

VwGH 29. 4. 2010, 2008/21/0589

1. Mit Erledigung vom 26. 2. 2007 wies der Bgm der Stadt Sbg namens der Landeshauptfrau den Verlängerungsantrag des Bf betreffend eine ihm erteilte Niederlassungsbewilligung für jeglichen Aufenthaltszweck gem § 13 Abs 2 FrG 1997 gem § 19 Abs 2 und 3 sowie § 29 Abs 1 NAG iVm §§ 6 bis 9 NAG-DV zurück. Die genannte Erledigung wurde nach zwei Zustellversuchen vom 28. 2. und 1. 3. 2007 an der Meldeadresse des Bf (einem Gasthof) beim zuständigen Postamt hinterlegt, eine Behebung durch den Bf ist nicht erfolgt. Nach Vollmachtsbekanntgabe durch den nunmehrigen Rechtsvertreter des Bf erließ der Bgm der Stadt Sbg am 7. 11. 2007 einen der Erledigung vom 26. 2. 2007 entsprechenden, mit 5. 11. 2007 datierten B, durch den - mit identer Begründung - der genannte Antrag des Bf vom 11. 11. 2005 zurückgewiesen wurde. Mit dem angef B vom 2. 7. 2008 behob die belBeh über Berufung des Bf den genannten B vom 5. 11. 2007 ersatzlos gem § 66 Abs 4 AVG.

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