AVG: § 13 Abs 3 (Verbesserungsauftrag, Zurückweisung bei Nichtbefolgung, zu Unrecht erteilter Verbesserungsauftrag, Pflicht zur Sachentscheidung)
§ 63 Abs 3 (Berufung, Bezeichnung des Bescheides und begründeter Berufungsantrag; kein allzu strenger Maßstab, Erkennbarkeit des Parteibegehrens)