AVG: § 66 Abs 2 (Zurückverweisung an untergeordnete Behörde; Voraussetzungen; hier: Wertermittlung für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Ablösung in Grund und Boden nach geänderter Rechtslage)
AVG: § 66 Abs 2 (Zurückverweisung an untergeordnete Behörde; Voraussetzungen; hier: Wertermittlung für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Ablösung in Grund und Boden nach geänderter Rechtslage)