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VwGH 14. 4. 2010, 2009/08/0149 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1794ZfV 2010, 1067 Heft 6 v. 5.1.2011

VStG: § 9 Abs 7 (gesetzliche Solidarhaftung juristischer Personen für Geldstrafen; Bejahung der Parteistellung des Haftungspflichtigen im Verwaltungsstrafverfahren gegen das Organ; gesetzliche Rechtsfolge einer Verwaltungsstrafe, kein normativer Abspruch im Strafbescheid notwendig)

VwGH 14. 4. 2010, 2009/08/0149

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