VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit; zeitliche Überholung durch einen späteren Bescheid)
§ 50 (Kostenersatzanspruch des Beschwerdeführers bei Teilaufhebung wie bei Aufhebung zur Gänze; Günstigkeitsprinzip, Anwendung auch auf Kostenaufhebung nach § 58 Abs 2 letzter Satz bei teilweiser Gegenstandslosigkeit)