Sbg LdStrG: § 40 Abs 1 (Privatstraße, dem öffentlichen Verkehr dienend; mindestens zwanzigjährige Benützung aufgrund eine dringenden Verkehrsbedürfnisses; Benützung aufgrund eines privatrechtlichen Titels, keine Erfüllung dieser Voraussetzung; Benützung aufgrund eines Bringungsrechtes nur zu landwirtschaftlichen Zwecken, keine Feststellungen, ob darüber hinausgehende Benützung faktisch erfolgte)
VwGH 15. 4. 2010, 2006/06/0107