SPG: § 16 Abs 2 Z 1 ("gefährlicher Angriff", Begriff; Bedrohung eines Rechtsgutes durch gerichtlich strafbare Vorsatztat)
§ 65 Abs 1 idF BGBl I 2007/114 (erkennungsdienstliche Behandlung, Erforderlichkeit zur Vorbeugung weiterer gefährlicher Angriffe; abstrakte Form der Wahrscheinlichkeit maßgebend; Schluss auf die Persönlichkeitsstruktur aus dem besonders rücksichtslosen Vorgehen bei den Tatausführungen)