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VwGH 22. 4. 2010, 2008/09/0316 (Militärwesen)

JudikaturVwGHZfV 2010/1719ZfV 2010, 1035 Heft 6 v. 5.1.2011

HVG: § 2 Abs 1 (Dienstbeschädigung, Begriff; Theorie der wesentlichen Bedingung, innere Ursache; Luxation des Schultergelenkes während Anlegen der Schneeketten, Gelegenheitsursache, anlagebedingte Vorschädigung)

VwGH 22. 4. 2010, 2008/09/0316

1. Das HVG macht die Anerkennung eines Ereignisses als Dienstbeschädigung und die Gewährung von Versorgungsleistungen für Gesundheitsschädigungen davon abhängig, dass das schädigende Ereignis oder die mit den der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnissen mit der Gesundheitsschädigung in ursächlichem Zusammenhang (Kausalzusammenhang) steht. Die Zurechnung eines schädigenden Ereignisses oder der mit den der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnissen hat (auch im Bereich der Heeresversorgung) daher nach der sog Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung zu erfolgen. Danach ist es für eine solche Bedingtheit - dann, wenn die festgestellte Gesundheitsschädigung auf mehrere Ursachen, darunter auch die von § 2 Abs 1 HVG erfassten, mit der Dienstleistung verbundenen eigentümlichen Verhältnisse des Präsenzdienstes zurückgeht - erforderlich, dass das in Betracht kommende schädigende Ereignis eine wesentliche Ursache der Schädigung ist. Wesentlich iSd § 2

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