GewO 1994: § 13 Abs 1 (Gewerbeausübung, Ausschlussgründe; strafrechtliche Verurteilung)
§ 13 Abs 7 (ebenso; anderer Rechtsträger als natürliche Person; Person mit maßgebendem Einfluss auf Betrieb der Geschäfte)
§ 340 Abs 1 (Gewerbeanmeldung; Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen; Gewerbeausschlussgründe bei jeder Anmeldung zu prüfen)