NÖ GdO 1973: § 47 Abs 1 (Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen; Behandlung individueller hoheitlicher Verwaltungsakte aus Gründen der Amtsverschwiegenheit in nichtöffentlicher Sitzung möglich; Änderung des Flächenwidmungsplanes ist Verordnung, genereller Verwaltungsakt)
§ 53 Abs 1 (Sitzungsprotokoll)