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VwGH 12. 3. 2010, 2008/17/0136 (Gemeinderecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1702ZfV 2010, 1031 Heft 6 v. 5.1.2011

NÖ GdO 1973: § 38 Abs 5 (Information der Bevölkerung über Tätigkeit der Gemeinde mindestens einmal jährlich

§ 41 Abs 1 (Verantwortlichkeit des Bürgermeisters gegenüber dem Gemeinderat)

DSG 2000: § 8 Abs 1 Z 4 (schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen bei Verwendung nicht-sensibler Daten, keine Verletzung bei überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers; Auskunftspflicht der Verwaltungsorgane begründet kein solches Interesse, weil eine solche Pflicht nicht besteht, wenn der Datenschutz entgegensteht; Informationen der Öffentlichkeit durch Organe der Gemeinde über Verfahrensschritte in einem baubehördlichen Abbruchverfahren)

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