Wr GebrauchsabgabeG 1986 idF LGBl 2003/42: § 2 Abs 2 (Versagungsgründe; wenn dem Gebrauch öffentliche Rücksichten entgegenstehen; insb städtebauliche Interessen)
§ 4 Abs 1 (Erlöschen der Wirksamkeit einer bereits erteilten Gebrauchserlaubnis, wenn ein nachträglich entstandener Versagungsgrund nach § 2 Abs 2 bekannt wird; Voraussetzungen)