NAG: § 21 Abs 3 (Niederlassungsbewilligung; Grundsatz der Auslandsantragstellung; ausnahmsweise Inlandsantragstellung; Voraussetzungen; eindeutiger Parteiantrag)
VwGH 18. 2. 2010, 2010/22/0007, 0008
§ 21 Abs 3 NAG ermöglicht nunmehr die Zulassung der Antragstellung im Inland in den genannten Fällen. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig oder vorher ein Erstantrag gestellt wird. Das "Doppelantragsverbot" gem § 19 Abs 2 NAG gilt hier nicht (vgl die ErläutRV 88 BlgNR 24. GP 9).