FPG: § 50 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung; Zuständigkeit der Fremdenpolizeibehörden; Abgrenzung zur Zuständigkeit der Asylbehörden)
§ 51 (ebenso)
AsylG 2005: § 2 Abs 1 Z 13 (Antrag auf internationalen Schutz; Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung; Abgrenzung der Zuständigkeit von Asylbehörden und Fremdenpolizeibehörden)