FPG: § 86 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; Familienangehöriger einer österreichischen Staatsbürgerin; tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; Einbruchsdiebstähle als Bandenmitglied; beharrliche Missachtung der österreichischen Rechtsordnung)
§ 87 (ebenso)