FPG: § 67 Abs 1 (Durchsetzungsaufschub auf Antrag; Voraussetzungen; keine Verletzung in subjektiven Rechten durch die amtswegige Erteilung eines Durchsetzungsaufschubes)
VwGH 29. 4. 2010, 2009/21/0158
1. Mit dem angef B vom 9. 3. 2009 wies die belBeh den Bf, einen Staatsangehörigen Georgiens, nach "rechtskräftig negativer Entscheidung" seines Asylverfahrens gem § 53 Abs 1 FPG 2005 aus dem Bundesgebiet aus. Gem § 67 Abs 1 FPG erteilte sie ihm von Amts wegen einen Durchsetzungsaufschub von (lediglich) einem Monat.