NAG: § 72 Abs 1 (Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen; besonders berücksichtigungswürdige Gründe; ua aus Art 8 MRK direkt abzuleitender Anspruch; nicht zu beanstandende Interessenabwägung; kein Familienleben; Schließung der Ehe erst nach rechtskräftig negativer Abweisung des Asylantrags)
§ 74 (Inlandsantragstellung; Voraussetzung Vorliegen humanitärer Gründe)