NAG: § 11 Abs 5 (Versagung einer Niederlassungsbewilligung; Berechnung der erforderlichen Unterhaltsmittel; Familiennachzug; Haushaltseinkommen)
VwGH 15. 4. 2010, 2008/22/0399
Dem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für Angehörige ist zu entnehmen, dass der Bf beabsichtigt, mit seinen Eltern im gemeinsamen Haushalt zu leben. Der VwGH hat bereits dargelegt, dass bei einem gemeinsamen Haushalt unter Berücksichtigung der zu versorgenden Personen zu prüfen ist, ob das Haushaltsnettoeinkommen den "Haushaltsrichtsatz" nach § 293 Abs 1 ASVG erreicht. In einer solchen Konstellation ist auf das Existenzminimum des § 291a EO nicht Bedacht zu nehmen. Die Existenz des Zusammenführenden ist auch dann gesichert, wenn einem im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepaar der "Haushaltsrichtsatz" zur Verfügung steht und das restliche Haushaltseinkommen zur Unterhaltsleistung des Nachziehenden verwendet wird (VwGH 18. 3. 2010, 2008/22/0637). Dafür, dass im vorliegenden Fall kein Konsens zwischen den Eltern des Bf bestehen könnte, mit dem den "Haushaltsrichtsatz" übersteigenden Einkommen diesen zu unterstützen, gibt es angesichts des vorgelegten Kontoauszuges über die von der Mutter bezogene Pension keine Anhaltspunkte.