vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 23. 11. 2009, 2008/05/0189 (Enteignung)

JudikaturVwGHZfV 2010/1647ZfV 2010, 1002 Heft 6 v. 5.1.2011

Wr BauO: § 45 Abs 1 (Abteilungsbewilligung, Frist für die Antragstellung; längstens binnen eines Jahres ab Zustellung des Enteignungsbescheides; alternativ Einreichung des Bauvorhabens; weder Abteilungsbewilligung noch Einreichung erforderlich, Zweijahresfrist für Baubeginn, Vierjahresfrist für Vollendung; ansonsten Baubeginn binnen eines Jahres ab Zulässigkeit der Bauführung und Vollendung in der gesetzlichen Frist; Straße, für welche keine Baubewilligung und keine Einreichung erforderlich, Fristenlauf ab Ende der Baubeginnfrist, wenn mit dem Bau nicht begonnen wurde)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!