GehG: § 13a Abs 1 (Übergenüsse, Rückersatz, Gutgläubigkeit)
§ 15 Abs 6 (Nebengebühr, pauschalierte, Neubemessung, Wirksamwerden mit auf die Zustellung des Bescheides folgendem Monatsersten)
§ 16 Abs 1 (Überstundenvergütung)
GehG: § 13a Abs 1 (Übergenüsse, Rückersatz, Gutgläubigkeit)
§ 15 Abs 6 (Nebengebühr, pauschalierte, Neubemessung, Wirksamwerden mit auf die Zustellung des Bescheides folgendem Monatsersten)
§ 16 Abs 1 (Überstundenvergütung)