BDG: § 48a Abs 3 (Höchstgrenzen der Dienstzeit, zulässige Wochendienstzeit)
§ 50a Abs 1 (Herabsetzung der Wochendienstzeit; fehlende zeitliche Konkretisierung des Antrages, entgegenstehendes wichtiges dienstliches Interesse, Vermeidung eines Ansteigens von Überstundenleistungen anderer Beamter, fehlende rezente Entscheidungsgrundlagen, zweckmäßige zukünftige Planstellenbewirtschaftung)