Tir RehabilitationsG: § 7 Abs 1 (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie - Ergotherapie)
§ 20 Abs 1 lit c (Beitragspflicht des Behinderten zu den Kosten der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen; Begründungspflicht der Behörde)