Tir RehabilitationsG: § 1 (Rehabilitation, Begriff; Maßnahmen, durch die Fähigkeiten eines Behinderten entfaltet und erhalten werden mit dem Ziel der Eingliederung oder Wiedereingliederung in die Gesellschaft)
Tir RehabilitationsG: § 1 (Rehabilitation, Begriff; Maßnahmen, durch die Fähigkeiten eines Behinderten entfaltet und erhalten werden mit dem Ziel der Eingliederung oder Wiedereingliederung in die Gesellschaft)