Stmk BauG: § 26 Abs 1 (subjektive Rechte der Nachbarn; von Abstellflächen ausgehende Immissionen; grundsätzlich hinzunehmen, soweit es sich um Pflichtabstellplätze handelt; darüber hinaus gehende Abstellflächen; Garagenlift; kein Abwehrrecht betreffend Induzierung von Verkehr auf der öffentlichen Verkehrsfläche; Heranziehung von Erfahrungswerten, bayerische Parkplatzstudie; Feinstaubbelastung)
VwGH 15. 4. 2010, 2009/06/0267