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VwGH 23. 11. 2009, 2009/05/0031 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1602ZfV 2010, 974 Heft 6 v. 5.1.2011

NÖ BauO: § 62 Abs 2 (auf einer Liegenschaft anfallende Schmutzwässer, Beseitigung durch den öffentlichen Kanal, wenn Möglichkeit besteht; Einsatz unüblicher technischer Mittel nicht erforderlich, nicht technische Machbarkeit schlechthin ausschlaggebend; Überwindung einer Steigung und Verlauf der Zweiten Wiener Hochquellenwasserleitung über das Grundstück; nähere Begründung der Ausgestaltung des Anschlusses erforderlich)

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