AsylG 1997: §§ 10, 11 (Asylerstreckung; Erstreckungswerber, Beteiligtenstellung im Verfahren über Hauptantrag; Zuwarten mit Asylerstreckungsentscheidung bis zur rechtskräftigen Erledigung des Hauptantragsverfahrens; Aufhebung des das Hauptantragsverfahren erledigenden Bescheides durch VwGH)
VwGG: § 42 Abs 3 (Wirkung des aufhebenden Erkenntnisses des VwGH, Zurücktreten in die Lage vor Erlassung des angefochtenen Bescheides)