AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff)
§ 8 Abs 1 idF BGBl I 2003/101 (subsidiärer Schutz)
§ 8 Abs 2 idF BGBl I 2003/101 (Ausweisung, Verbindung mit Abweisung des Asylantrages und Feststellung nach Abs 1; Auseinandersetzung mit Privat- und Familienleben, Einreise als zehnjähriges Kind, 13-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet, rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen, ua unbedingte Haftstrafe von zwei Jahren, Vorliegen eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes; Prüfung der Schwere der begangenen Straftaten)