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VwGH 20. 5. 2010, 2008/07/0083 (Abfallwirtschaft)

JudikaturVwGHZfV 2010/1563ZfV 2010, 953 Heft 6 v. 5.1.2011

AWG 2002 idF BGBl I 2004/155: § 79 (Verwaltungsübertretung)

§ 81 Abs 1 (die Verjährungsfrist gemäß § 31 Abs 1 VStG beträgt ein Jahr; bei Verpflichtungen, über die Meldungen zu erstatten sind, beginnt die Frist mit Einlangen der jeweiligen Meldung bei der zuständigen Behörde)

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