AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Kontrollpflichten bei Fristeneinhaltung; Versäumung der Berufungsfrist; Bote; Geschäftsbesorgung; mangelnde Überwachung; Verschuldenszurechnung)
AsylGH 23. 3. 2010, A12 261383-0/2008