AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Asylrelevanz, keine, mangelnder Zugang zur Bildung, prekäre Sicherheitssituation; Afghanistan)
AsylGH 26. 3. 2010, C2 410774-1/2010
1. Mit dem angef B wurde der Antrag der bf Partei (StA: Afghanistan) auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen. Unter einem wurde der bf Partei der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und ihr eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt. Gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten richtet sich die ggstdl Beschwerde.