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Der Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO

AbhandlungenMartin PaarZfV 2010/1543ZfV 2010, 925 Heft 6 v. 5.1.2011

Mit dem AbgabenänderungsG 2010 wurde nach langjähriger Forderung der Wirtschaft der Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO eingeführt. Hier soll dieses neue Rechtsinstitut vorgestellt und versucht werden, mit der Neueinführung offengebliebene Fragen, wie zB was ist unter der Wortgruppe "erhebliche abgabenrechtliche Auswirkungen" zu verstehen, zu beantworten. Der Aufsatz soll zudem sowohl für den Abgabepflichtigen als auch für die Abgabenbehörde ein Leitfaden für die Anwendung des § 118 BAO sein.

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