BDG 1979: § 40 Abs 2 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung von dauernd höherwertiger Verwendung mit Weisung) − (Feststellungsbescheid, Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Weisung)
GZ 30/20-BK/07 vom 15. 7. 2010
Nach der Rsp des VwGH (zB VwGH 16. 12. 2009, 2009/12/0201 und 4. 2. 2009, 2008/12/0224) liegt dann, wenn aus dem Inhalt einer mit Weisung verfügten Personalmaßnahme innerhalb der Dienststelle ein Fristende nicht zu erkennen ist, die Zuweisung einer Dauerverwendung im Verständnis des § 40 BDG vor.