VO (EG) 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der GAP: Art 42 Abs 4 (Betriebsprämie bei Betriebsinhabern in einer besonderen Lage, Heranziehung der nationalen Reserve)
VO (EG) 795/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung: Art 2 lit g ("Verkauf", Begriff, endgültige Übertragung des Eigentums an Flächen oder Zahlungsansprüchen)