AVG: § 68 Abs 3 (rechtskräftiger Bescheid, Aufhebung; Gesundheitsgefährdung, schwere volkswirtschaftliche Schäden)
§ 68 Abs 4 (ebenso; mit Nichtigkeit bedrohter Fehler; Anwendung im gemeindebehördlichen Aufsichtsverfahren; Grundsatz der Schonung)
AVG: § 68 Abs 3 (rechtskräftiger Bescheid, Aufhebung; Gesundheitsgefährdung, schwere volkswirtschaftliche Schäden)
§ 68 Abs 4 (ebenso; mit Nichtigkeit bedrohter Fehler; Anwendung im gemeindebehördlichen Aufsichtsverfahren; Grundsatz der Schonung)